Aufgrund der Komplexität der Leistungsfälle, wo rechtliche wie auch medizinische Fragestellungen eine Rolle spielen, ist mehr denn je eine ganzheitliche Analyse angezeigt.
.
Die consozjus wird oftmals mit der Prüfung einer Ablehnung einer Privat- oder Sozialversicherung (z.B. eines Vorbescheides der Invalidenversicherung betraut). In fast allen Fallkonstellationen ergibt sich die rechtliche Konsequenz (z.b. Ablehnung einer Rentenzusprache) aus der medizinischen Fallkonstellation. Die consozjus geht bei einer Fallanalyse wie folgt vor:
1. Vorprüfung
Die consozjus prüft in einem ersten Schritt - meistens den Vorbescheid - ob die Ablehnung rechtlich korrekt ist. Diese Prüfung ist in der Regel einfach. Um eine tiefgehende Fallanalyse durchführen zu können, werden die Akten bei der IV-Stelle einverlangt, da die medizinische Seite eingehend überprüft werden muss.
2. Ganzheitliche Fallanalyse
In einem zweiten Schritt – nach Erhalt der IV-Akten – wird eine tiefgehende medizinische Fallanalyse vorgenommen. Dabei geht es um die Einschätzung und Beantwortung folgender Fragestellungen:
· Sind alle medizinischen Diagnosestellungen nachvollziehbar?
· Gibt es Differenzen zwischen den Einschätzungen der Ärzte der IV und der behandelnden Ärzte des jeweiligen Versicherten?
· Sind etwaige Differenzen erklärbar?
· Wurde ein Gutachten erstellt?
· Wurde das Gutachten unter Berücksichtigung der Vorakten erstellt?
· Wurden alle medizinischen Berichte im Gutachten berücksichtigt?
· Gibt es innerhalb des Gutachten Widersprüchlichkeiten?
· Wurden die Widersprüchlichkeiten seitens des Gutachters erklärt und gewürdigt?
· Gibt es Widersprüchlichkeiten betreffend die Einschätzung der Arbeits(un)fähigkeit zwischen dem Gutachten und den Ärzten
· Sind die Widersprüchlichkeiten im Gutachten gewürdigt?
· Ist die Diagnosestellung und die Determination der Arbeits(un)fähigkeit seitens des Gutachters nachvollziehbar?
In einem dritten Schritt wird der sich aus den medizinischen Sachverhalt ergebenden rechtlichen Sachverhalt geprüft. Dabei geht es um die Beantwortung folgender Fragen:
· Wurde das Recht und die Rechtsprechung seitens des Sozialversicherungsträgers korrekt angewendet und dargelegt?
· Entspricht das Gutachten den rechtlichen Voraussetzungen und wurde das Recht und die Rechtsprechung korrekt angewandt?
· Konnte sich der Versicherte zu einem Gutachten äussern? D.h. wurde das rechtliche Gehör seitens der IV-Stelle gewahrt?
· Ist ein Vorbescheid und/oder eine Verfügung rechtlich nachvollziehbar?
Fazit
Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Anfrage. Consozjus freut sich auf ihre Kontaktaufnahme.