Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) regelt das Vertragsverhältnis zwischen den Versicherungen und ihren Kunden. Das Gesetz ist über 100 Jahre alt. In einer ersten Teilrevision wurden per 1. Januar 2006 vordringliche Konsumentenschutzanliegen umgesetzt. 2011 sollte das VVG mit einer Totalrevision umfassend an die veränderten Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst werden. Das Parlament befürchtete jedoch eine Überregulierung und wies die Vorlage 2013 an den Bundesrat zurück. Dieser wurde beauftragt, stattdessen eine Teilrevision zu ausgewählten Punkten auszuarbeiten. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft Ende Juni 2017 verabschiedet. Die Inkraftsetzung könnte auf 2019 hin erfolgen. https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/themen/wirtschaft--waehrung--finanzplatz/finanzmarktpolitik/totalrevision-des-versicherungsvertragsgesetzes--vvg-/fb-vvg.html
Prof. Dr. Stephan Fuhrer zog in der Zeitschrift HAVE Haftung und Versicherung, Ausgabe 3/2017 ab S. 327 folgendes
Fazit:
Mit dem Entwurf wird eine unfaire Behandlung der Versicherten in Stein gemeisselt. Eine Interessenausgleich, wie ihn andere Konsumentengesetzte (z.B. das Kleinkredit- oder das Pauschalreisegesetz) kennen, ist damit wohl für mindestens eine Generation verhindert worden.
Eine verpasste Chance!
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