Senden Sie die Verfügung oder das Ablehnungsschreiben möglichst rasch nach Erhalt an die Consozjus.
Consozjus erstellt für Sie eine Offerte für die Prüfung der Verfügung (Pauschalpreis). Bitte beachten Sie, dass der offerierte Pauschalpreis davon abhängig ist, aus welcher Branche UV, IV, EO, ALV oder KTG, VVG die Verfügung ausgestellt wird.
Nach Erhalt der Prüfung der Verfügung erhalten Sie eine Offerte für die Erhebung einer Beschwerde beim Sozial- und/oder Privatversicherer. Auch diese Offerte erhalten Sie im Pauschalpreis. Der Pauschalpreis ist abhängig von der Branche und dem zu erwartenden Umfang.
Nach Erhalt des Einspracheentscheids nimmt Consozjus mit Ihnen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Laden Sie die Verfügung per Internet hoch oder senden Sie uns eine Kopie per Post zur Offertstellung an die untenstehende Adresse:
Consozjus GmbH, Hauptstrasse 73, 4528 Zuchwil
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